STRING VALUE / PRODUKTE / PUMPEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 1.7.2026
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sämtliche von uns angenommenen Aufträge sowie Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Erteilung eines Auftrags bzw. der Annahme der Lieferung erkennt der Besteller diese Bedingungen als verbindlich an.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers – insbesondere Einkaufsbedingungen – finden keine Anwendung, auch wenn ihnen von unserer Seite nicht ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Bei Lieferungen ab Lager kann die Auftragsbestätigung auch durch die Rechnungslegung erfolgen. Alternativ kommt der Vertrag durch die Ausführung der Lieferung zustande. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird.
2.2. Nebenabreden, Ergänzungen sowie Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Sämtliche Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt netto ab unserem Firmensitz in Suben bzw. direkt ab Werk oder Lieferant.
Der Versand erfolgt nach unserer Wahl per Paketdienst, Post oder Spedition, sofern keine abweichenden Versandvorschriften des Kunden schriftlich vereinbart wurden. Verpackungs-, Versand- und Transportkosten werden zum Selbstkostenpreis verrechnet.
Kosten für Express- oder Eilversand, Transportversicherungen sowie sonstige auf Wunsch des Kunden erbrachte Sonderleistungen werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
3.2. Der Mindestauftragswert beträgt EUR 150,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3. Rechnungen sind, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Werden fällige Rechnungen nicht fristgerecht beglichen, sind wir berechtigt, sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung – unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen – sofort fällig zu stellen sowie weitere Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen auszusetzen oder ausschließlich gegen Vorauskasse auszuführen.
3.4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils gesetzlich für Unternehmengeschäfte geltenden Höhe gemäß § 456 UGB zu verrechnen.
3.5. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
3.6. Zahlungen haben ausschließlich durch Banküberweisung oder eine sonst von uns ausdrücklich akzeptierte Zahlungsart zu erfolgen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3.7. Der Kunde hat sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.
4. Lieferung
4.1. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer, Spediteur oder sonstigen Transporteur geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig von der Art des Versandes sowie davon, wer die Versandkosten trägt. Bei Direktlieferungen gilt dies entsprechend ab Lieferwerk.
Lieferungen erfolgen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, EXW Suben (Incoterms® 2020). Soweit einzelne Lieferungen ab Werk oder direkt durch Vorlieferanten erfolgen, gelten die jeweils vereinbarten Incoterms® 2020.
Verzögert sich der Versand oder die Abholung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Kunden über.
4.2. Angegebene Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und gelten als annähernde Richtwerte. Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger technischer Klärung des Auftrages, dem Eingang sämtlicher vom Kunden beizubringender Unterlagen, Freigaben und Genehmigungen sowie – sofern vereinbart – nach Eingang einer Anzahlung.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Lager bzw. Werk verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
4.3. Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug, ist der Kunde erst nach Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Ware bis zum Ablauf dieser Nachfrist weder versandt noch als versandbereit gemeldet wurde.
4.4. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände – insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen oder Lieferengpässe bei Vorlieferanten sowie Unterbrechungen in der Versorgung mit Roh- oder Betriebsstoffen – verlängern die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Soweit die Leistung dadurch dauerhaft unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wird, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4.5. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Verzögerungen, Mängel oder der Ausfall einzelner Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht, den gesamten Vertrag abzulehnen oder von diesem zurückzutreten, sofern die verbleibenden Lieferungen hiervon nicht wesentlich betroffen sind.
4.6 Bei Sonderanfertigungen oder nach Kundenvorgaben gefertigten Liefergegenständen beginnt die Fertigung erst nach vollständiger technischer Freigabe durch den Kunden. Änderungen nach Fertigungsbeginn werden gesondert verrechnet und können Liefertermine entsprechend verlängern.
4.7 Bei Sonderanfertigungen ist ein Rücktritt des Kunden nach Fertigungsbeginn ausgeschlossen. Im Falle einer einvernehmlichen Stornierung sind sämtliche bis dahin entstandenen Material-, Fertigungs-, Konstruktions- und Verwaltungskosten vom Kunden zu ersetzen.
5. Schutzrechte
5.1. Sämtliche im Rahmen der Angebots- oder Auftragsabwicklung überlassenen Unterlagen, insbesondere Anwendungsvorschläge, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen, Pläne und sonstige technische Dokumentationen, bleiben unser geistiges Eigentum. Sämtliche Urheber-, Eigentums- und Nutzungsrechte verbleiben bei uns. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder für andere Zwecke verwendet werden. Auf unser Verlangen sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.
5.2. Werden Liefergegenstände nach Zeichnungen, Mustern, Spezifikationen oder sonstigen Vorgaben des Kunden gefertigt, übernimmt der Kunde die Verantwortung dafür, dass dadurch keine Schutzrechte Dritter – insbesondere Patente, Marken, Gebrauchsmuster oder Urheberrechte – verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, uns in diesem Zusammenhang hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter vollständig schad- und klaglos zu halten.
5.3. Sämtliche Werkzeuge, Formen, Vorrichtungen und sonstigen Fertigungsmittel, die zur Herstellung der Liefergegenstände eingesetzt werden, bleiben ausschließlich unser Eigentum.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser uneingeschränktes Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ausschließlich im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu veräußern, zu verarbeiten, zu vermischen oder zu verbinden.
6.2. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte sicherungshalber an uns ab. Einer gesonderten Abtretungserklärung bedarf es nicht. Erfolgt die Weiterveräußerung gemeinsam mit anderen Waren, ohne dass ein gesonderter Preis für die Vorbehaltsware vereinbart wurde, gilt die Forderung in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware als an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
6.3. Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass hieraus Verpflichtungen für uns entstehen. Entsteht durch die Verarbeitung oder Verbindung eine neue Sache, erwerben wir Miteigentum an dieser im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände. Erlangt der Kunde Alleineigentum an der neuen Sache, räumt er uns bereits jetzt einen entsprechenden Miteigentumsanteil ein und verwahrt diesen unentgeltlich für uns.
6.4. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Sämtliche Kosten der Rücknahme, des Transportes sowie der sonstigen damit verbundenen Maßnahmen trägt der Kunde. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Rücknahme der Vorbehaltsware gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern wir diesen nicht ausdrücklich erklären.
6.5. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Dieses Recht erlischt insbesondere bei Zahlungsverzug, wesentlicher Vertragsverletzung oder mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. Auf unser Verlangen hat der Kunde sämtliche zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen sowie seine Abnehmer über die Forderungsabtretung zu informieren.
Wir sind darüber hinaus jederzeit berechtigt, die Abtretung selbst offenzulegen und die Forderungen unmittelbar einzuziehen.
6.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu setzen, die zur Wahrung unserer Eigentumsrechte erforderlich sind.
7. Schadenersatz und Haftung
7.1 Unsere Haftung für Schadenersatz ist – soweit gesetzlich zulässig- auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden oder zwingend gesetzliche Haftungstatbestände.
7.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste sowie sonstige reine Vermögensschäden ausgeschlossen.
7.3. Regressansprüche des Kunden nach §12 Produkthaftungsgesetz werden- soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss gegenüber seinen gewerblichen Abnehmern zu überbinden und uns hinsichtlich sämtlicher daraus resultierender Ansprüche schad- und klaglos zu halten.
8. Gewährleistung und Mängelrüge
8.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB 12 Monate sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine abweichende Gewährleistungsfrist ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme der Ware, schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Die Ware darf vor Klärung des Mangels grundsätzlich nicht eingebaut, verarbeitet oder weiterverwendet werden, sofern der behauptete Mangel dadurch nicht mehr überprüfbar wäre.
Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gelten die gelieferten Waren als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8.2. Im Falle einer Mängelrüge ist der Kunde verpflichtet, uns oder einer von uns beauftragten Person Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu prüfen. Auf unser Verlangen ist die Ware einem neutralen Sachverständigen zur Begutachtung vorzulegen.
Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde uns oder unseren Vorlieferanten keine Möglichkeit zur Prüfung der beanstandeten Ware einräumt, erforderliche Proben nicht zur Verfügung stellt oder die Ware vor Abschluss der Prüfung weiterverarbeitet, verändert oder mit Produkten anderer Herkunft vermischt.
8.3. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, erfüllen wir unsere Gewährleistungspflichten nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder – sofern gesetzlich vorgesehen – Wandlung des Vertrages. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde nachweist, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
Der Kunde hat uns die zur Mängelbehebung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Erfolgt dies nicht, entfällt unsere Gewährleistungspflicht.
8.4. Im Falle einer Nachbesserung tragen wir die Kosten der von uns gelieferten Ersatzteile.
Vom Kunden beschaffte oder ohne unsere ausdrückliche Zustimmung eingebaute Ersatzteile werden von uns weder vergütet noch ersetzt.
Werden nicht originale oder von uns nicht ausdrücklich freigegebene Ersatzteile verwendet oder eingebaut, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des betroffenen Liefergegenstandes, soweit ein Zusammenhang zwischen dem Mangel und den verwendeten Ersatzteilen besteht.
8.5. Erfüllungsort für Gewährleistungsleistungen ist der Sitz unseres Unternehmens. Kosten und Risiko des Transportes zum und vom Erfüllungsort trägt der Kunde, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
8.6. Angaben in Angeboten, Katalogen, Prospekten, technischen Unterlagen oder sonstigen Informationen über Maße, Gewichte, Leistungsdaten, Einsatzbereiche oder sonstige Eigenschaften dienen ausschließlich der Produktbeschreibung und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar.
Unsere Angebote und Produktauslegungen basieren ausschließlich auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Produktauswahl und Auslegung erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen vollständig und richtig bekannt zu geben. Beruhen Mängel oder Funktionsstörungen auf unrichtigen, unvollständigen oder fehlenden Angaben des Kunden, bestehen keine Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche.
Unsere Produkte werden vor Auslieferung sorgfältig geprüft. Aufgrund der Vielzahl möglicher Einsatz- und Betriebsbedingungen können wir jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass unsere Empfehlungen oder Produktauslegungen für den jeweiligen Anwendungsfall geeignet sind. Die Prüfung der Eignung des Liefergegenstandes für den vorgesehenen Verwendungszweck obliegt ausschließlich dem Kunden.
Geringfügige Abweichungen gegenüber Mustern, Zeichnungen, früheren Lieferungen oder technischen Angaben, welche die vertraglich vorausgesetzte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
Technische Änderungen im Rahmen der Produktweiterentwicklung bleiben vorbehalten. Für die Lagerung von Elastomer-Produkten gelten die jeweils gültigen Normen und Herstellervorgaben
8.7. Eine Gewährleistung besteht insbesondere nicht für Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder fehlerhafte Verwendung,
- Überbeanspruchung oder außergewöhnliche Betriebsbedingungen,
- fehlerhafte Montage, Installation oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte,
- Nichtbeachtung der Betriebs-, Montage-, Wartungs- oder Bedienungsanleitung,
- Verwendung ungeeigneter Betriebs- oder Hilfsstoffe,
- Verwendung nicht originaler oder nicht von uns freigegebener Ersatzteile,
- eigenmächtige Änderungen, Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten,
- unzureichende bauseitige Voraussetzungen oder Vorarbeiten,
- natürlichen Verschleiß sowie betriebs-, verfahrens-, chemisch-, elektrochemisch- oder elektrisch bedingte Einflüsse.
8.8. Sämtliche technischen Auskünfte, Empfehlungen, Berechnungen oder Beratungsleistungen – unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich erfolgen – werden nach bestem Wissen und auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erteilt. Sie entbinden den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die Eignung der gelieferten Produkte für den vorgesehenen Einsatz eigenverantwortlich zu prüfen.
8.9. Ersatz- und Verschleißteile sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen, soweit der geltend gemachte Mangel auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch oder den natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Dies gilt nicht für Mängel, die nachweislich bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist unser Firmensitz in Suben, Österreich, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Erfüllungsort für sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist ebenfalls Suben, Österreich.
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Ried im Innkreis, Österreich. Wir sind jedoch berechtigt, Ansprüche auch bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht geltend zu machen.
9.3. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache und Verfahrenssprache ist Deutsch.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für allfällige Regelungslücken.







